Alle Beiträge von Franz-Reinhard Habbel

E-Health Gesetz stärkt Gesundheitsversorgung in den Regionen

Gesundheitsdaten der Patienten können künftig auf der Basis einer digitalen Infrastruktur besser und schneller zwischen Ärzten, gesundheitlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Krankenkassen und Patienten ausgetauscht werden. Patienten sind künftig in der Lage, ihren Behandlern wichtige Gesundheitsdaten digital zur Verfügung zu stellen. Doppeluntersuchungen werden so reduziert werden können. Kernstück der digitalen Kommunikation ist die elektronische Gesundheitskarte. Patienten können durch Nutzung einer sicheren Thematikinfrastruktur Dienstleistungen im Gesundheitswesen elektronisch nutzen. Das erspart ihnen oftmals weite Anfahrtswege. Künftig sind auch Video-Sprechstunden möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings eine auskömmliche Breitband Infrastruktur. 

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde ein entsprechender Umsetzungsfahrplan auf den Weg gebracht, gleichzeitig aber auch Anreize gesetzt und Strafen bei Nichterreichung der Zielmarken angekündigt. 

Die heute eingesetzte Gesundheitskarte ist bisher lediglich ein Stück Plastik, mit Bild, Namensaufdruck, Alter und Anschrift. Nunmehr ist durch das gerade verabschiedete Gesetz ab Mitte 2016 vorgesehen, die Versichertenstammdaten online abzugleichen und zu aktualisieren. Ab Oktober 2016 erhalten Patienten, die mindestens drei verschiedene Arzneimittel einnehmen müssen, Anspruch auf einen Medikamentenplan, allerdings bis 2018 noch in Papierform, dann wird auch dieser elektronisch zugänglich sein. Ab 2018 können Patienten auch Daten u.a. zu Allergien oder Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Damit stehen sie in Notfällen Ärzten und Einrichtungen schnell zur Verfügung. Bis Ende 2018 sollen auch die Voraussetzungen für den Austausch von elektronischen Arztbriefen, Röntgenbildern oder Impfpässen geschaffen sein. Ärzte und Krankenhäuser, die mit elektronischen Notfalldaten und Entlassbriefen arbeiten, erhalten ab 2017 dafür eine gesonderte Vergütung. Dagegen drohen der Betreibergesellschaft Gematik, in der sich Krankenkassen, Ärzte, Kliniken und Apotheker zusammengeschlossen haben, bei Verzögerungen finanzielle Sanktionen. Jahrelang hatten die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Einführung der Gesundheitskarte dahingedümpelt. Mehr als 1,2 Milliarden € wurden bisher aufgewandt. 

Gesundheit wird zu einem wichtigen Standortfaktor der Städte und Gemeinden. Menschen werden ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlagern, wo auch gute gesundheitliche Dienstleistungen zur Verfügung stehen beziehungsweise wo es einen optimalen digitalen Zugang zu Services gibt. Die Kommunalpolitik sollte die Gestaltungsmöglichkeiten des E-Health Gesetzes nicht nur aufmerksam verfolgen, sondern sich aktiv in den Vernetzungs- und Kooperationsprozess einbringen. So könnte die Attraktivität der elektronischen Gesundheitskarte durch den Zugang zu speziellen regionalen Präventionsangeboten, zum Beispiel in Verbindung mit dem Tourismus, erhöht werden. Gerade in den Regionen, die unter einem akuten Ärztemangel leiden, sollte eine schnelle Umsetzung der neuen Möglichkeiten durch das E-Health-Gesetz beherzt angegangen werden. Weitere Informationen siehe auch Positionspapier „Gesundheit des DStGB“.  

In den kommenden Jahren wird sich ein gigantischer digitaler privater Gesundheitsmarkt entwickeln, wie es schon heute ansatzweise die Apple-Watch zeigt. Einige der neuen Services werden sinnvoll und nutzbringend sein, andere aber auch bedenklich. Um die Qualität im öffentlichen und geregelten Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten und zu verbessern, müssen die Chancen der Digitalisierung erkannt und konsequent genutzt werden. 
 
Der Computer am Handgelenk der zweiten Generation wird sich dem Bereich Gesundheit noch stärker widmen. Einzelne Vitaldaten werden dann beim Tragen der Uhr automatisch aufgezeichnet und ausgewertet. Die Ergebnisse sollen eine bessere Prävention sicherstellen. Weiter geht es auch mit der Verschneidung von Kunden- und Patientendaten. In den USA kaufen Unternehmen Daten von Händlern, die Kundenbindungssysteme und Kreditkartentransaktionen auswerten. Dadurch kann der Lebensstil von Menschen umfassender ausgewertet werden als durch gelegentliche Arztbesuche oder Laboruntersuchungen, heißt es in Presseberichten. Dem öffentlichen Gesundheitswesen treten immer mehr private Dienstleister gegenüber. Um den staatlichen Auftrag der Gesundheitsfürsorge Rechnung zu tragen, ist es deshalb wichtig, dass auch der öffentliche Sektor die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen ergreift und nutzt.

Freies WLAN – Bayern voran

Bayern ist damit das erste Bundesland mit einer solchen klaren Zielvorstellung. Erst kürzlich hat das Land Bayern beschlossen für den Breitbandausbau 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Zunächst muss allerdings beim WLAN erst einmal weitere Rechtssicherheit, was die Störerhaftung betrifft, geschaffen werden. Die Bundesregierung will im August 2014 einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die Angst der Taxifahrer vor dem Smartphone

Auf der einen Seite um die Angst der Taxifahrer von dem Smartphone. 1.000 Taxifahrer demonstrierten mit ihren Fahrzeugen gegen das US-Unternehmen Uber, das Taxidienste von Kunden für Kunden im Internet organisiert. Proteste gibt es auch in Paris, Madrid, Barcelona, London und Hamburg. Die ganze Branche wendet sich gegen die neue Konkurrenz der App-Anbieter wie Uber. Sie sehen ihr klassisches Geschäftsmodell in Gefahr, wenn plötzlich Kunden sich mittels Plattformen im Internet ihre Fahrten selbst organisieren. Auf der anderen Seite wird in Berlin am gleichen Tag der neue Start-up-Campus „Factory“ eröffnet. Wandelstimmung ist an diesem Ort angesagt. „Digitales Unternehmertum“ heißt die Botschaft von Eric Schmidt, der Verwaltungsratsvorsitzende von Google, der nach Berlin zur Eröffnung des von Google unterstützen Campus kam. Auf mehr als 16.000 qm entsteht dort ein Zentrum für 22 junge Internetfirmen, der Tüftler, der Innovatoren, der Generation Y die in der Digitalisierung neue Geschäftsmodelle sehen, die mit Laptop, Smartphone und schnellen Netzen, soweit sie denn vorhanden sind, Berlin zum Siedepunkt der IT-Welt machen wollen. Aufbruchsstimmung ist angesagt.

Rund 40 Millionen Smartphones gibt es in Deutschland. Und es werden täglich mehr. Es geht längst nicht mehr nur ums telefonieren. Das Smartphone ist zur Fernbedienung in die Welt geworden. Navigation, Versand von E-Mails, Buchbestellungen, Kauf von Fahrkarten, Öffnen von Autotüren, Veröffentlichung von Artikeln in Blogs, Buchung von Reisen oder Hotels, all das ist möglich und noch vieles mehr. Als Nächstes kommen die Bankgeschäfte dran. Menschen teilen über Smartphones ihre Zimmer, übriggebliebene Speisen, verabreden sich mit Freunden, nutzen Carsharing und organisieren Repair-Cafes, treffen sich zu Lerngruppen oder organisieren Mitfahrten im eigenen Auto. Die Digitalisierung und die Globalisierung fordern mit Macht alle Branchen heraus. Es ist Transformationszeit. Die Unternehmen und Branchen, die klug mit der Transformation umgehen, ihre Chancen erkennen und diese konsequent nutzen, werden zu den Gewinnern gehören. Sie schaffen Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Die anderen, sind sie auch noch so groß, werden scheitern. Kodak, ein Filmunternehmen war beispielsweise ein solches Unternehmen, was den Wandel nicht genutzt hat und nun vom Markt verschwunden ist. Das mobile Internet mit seinen fünf Dimensionen Inhalt, Personalisierung, Ortsbezug, Zeit und Geschwindigkeit macht neue Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Kunden möglich. Die Kunden werden zum Prosument. Sie sind zugleich Produzent und Konsument. So ist es auch bei den digitalen Taxis. Das Unternehmen Uber, derzeit gelistet mit einem Börsenwert von 17 Milliarden Dollar, weit mehr als beispielsweise die Lufthansa, organisiert den Service im Netz, es wurde erst 2009 gegründet und ist in mittlerweile in 128 Städten in 37 Ländern tätig. Das Besondere ist, das dass der gesamte Service, von der Wagenbestellung bis zur Bezahlung, durch eine Smartphone-App abgewickelt wird. Einen eigenen Fuhrpark unterhält Uber nicht. Jahrzehnte alte Strukturen des Taxigewerbes kommen nun unter Druck. Fast überall kommt es zu Rechtsstreitigkeiten wegen Verstoß gegen rechtliche Rahmenbedingungen wie Konzessionen, Haftungsvorschriften, Zertifizierungen. Zwei Welten stoßen hier aufeinander. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, die Sicherheit nicht gewährleisten zu können, weil es z.B. keine Sachkundeprüfungen für die Fahrer gibt oder die technische Überwachung von Fahrzeugen nicht in gleichem Maße gefordert wie bei Taxen. Taxiverbände rufen nach dem Staat. Er soll ihnen helfen und die lästige Konkurrenz vom Leibe halten. Viele Taxikunden sehen dies aber anders. Sie wollen als Nachfrager durch eigenes Verhalten mit entscheiden über Qualität und Service, der oftmals im Argen liegt. Neue Technologien und Angebote, die Marktransparenz schaffen, können aus Verbrauchersicht zu einer Qualitätssteigerung des Angebotes führen. Uber versteht sich nicht als Taxiunternehmern, sondern als Vermittler zwischen Fahrern und Fahrgästen. Sehr wohl müssten sich die Fahrer ordnungsgemäß für den Service anmelden. Die Lage ist in der Tat undurchsichtig. Hinzu kommt weitere Konkurrenz privater Anbieter. In Berlin kommt es dadurch zu kuriosen Forderungen der Taxibranche, dass zum Beispiel zwischen Bestellung und Aufnahme des Fahrgastes Mindestzeiträume vergehen müssen, oder das nach Beendigung von Fahrten die Fahrzeuge zu ihren Basisstation zurückkehren müssen, bevor sie neue Fahrgäste aufnehmen. Anstatt einer fundamentalen Verweigerungsstrategie wäre die Taxibranche vielleicht besser beraten, die digitalen Herausforderungen anzunehmen und selbst über neue Kooperationsmöglichkeiten mit den Kunden oder Anbietern von umfassenden Mobilitätsdiensten zu kooperieren und neue, ergänzende Geschäftsmodelle zu entwickeln. Durch den Ausbau der Schutzzäune wird der Wind der Veränderung nicht genutzt werden können. Fantasie und Kreativität sind gefragt. Vielleicht wäre es besser gewesen, an dem besagten Mittwoch nicht vor dem Olympiagelände mit den Taxen zu demonstrieren, sondern mit den Fahrzeugen zur Factory zu fahren um dort gemeinsam mit den Start-ups nach neuen Ideen und Geschäftsmodellen Ausschau zu halten. Der Taxi- und Limousinen-Service Uber war bei der Eröffnung nämlich auch vertreten.

IT-Sicherheit in Kommunen gefährdet

In den von ihm untersuchten Kommunen in NRW war es möglich, vor Ort ohne Ausweis Geräte zu installieren und so einen Zugang zum Netzwerk zu erlangen. Bei fast allen vom ihm untersuchten Kommunen gelang es ihm, innerhalb von zwei bis acht Stunden, ohne Insider-Kenntnisse einen vollständigen Zugriff auf alle relevanten Systeme der betroffenen Kommunen zu realisieren. Es wurden sowohl Angriffe über das Internet, als auch Angriffe auf lokale Infrastrukturen durchgeführt. In vielen Fällen fehlten nach seinen Angaben essentielle Sicherheitsmaßnahmen.
Möglich war ein lesender und schreibender Zugriff auf Daten und Systeme wie z.B. komplette Personenregister, detaillierte Informationen über ansässige Ausländer, gesonderte Listen mit Alias-Identitäten (z.B. gefährdete Personen, das ist besonders bei Zeugenschutzprogrammen heikel), Daten des Ordnungsamtes, der Finanzverwaltung, Ratsinformationssysteme, Schülerleistungsdaten und Alarmierungs- und Leitsysteme der Feuerwehr. Über eine Kommune wurde versucht von dort aus auf Systeme der Länder oder des Bundes zuzugreifen. Diese Zugriffsversuche gibt es natürlich täglich auch direkt auf die IT des Bundes und der Länder.
Hier zeigt sich aber genau das Szenario, welches die Kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung der IT-Sicherheitleitlinie im März 2013 im IT-Planungsrat aufzeigten. Es ist immer das kleinste Glied in der Kette, welches die gesamte Stabilität von Sicherheitssystemen ins Wanken bringen kann. Bekanntlich hatte der IT-Planungsrat es abgelehnt, die Sicherheitsleitline auch für die Kommunen als verbindlich zu erklären. Es bestand und besteht offenbar weiterhin die Sorge, dass bei der verpflichtenden Anwendung der Leitlinie durch die Kommunen die Konnexität greift und damit die Länder zahlungspflichtig werden. Den Kommunen wurde lediglich empfohlen, die Leitlinie für die Informationssicherheit freiwillig anzuwenden. Die Entscheidung des IT-Planungsrat, die Kommunen aus der Verpflichtung herauszunehmen, war falsch. Die Kommunen verfügen über einen enormen und sensiblen Datenbestand. Datenschutz und Datensicherheit sind ein elementares Recht der Bürgerinnen, Bürger und der ansässigen Unternehmen und müssen von allen Ebenen sichergestellt werden. Hier gilt höchste Sensibilität.
In der Landtagsanhörung wurde darauf hingewiesen, dass ein effektives Sicherheitskonzept und die qualifizierte Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen oft wichtiger sind, als technische Programm-Merkmale. Mehr Aufmerksamkeit sollte auf der kommunalen Ebene auch der Datensparsamkeit und Datenvermeidung gewidmet werden. Grundsätzlich sei eine dezentrale Struktur einer zentralen Struktur vorzuziehen. Ebenso müssten auf der Basis eines Datenschutzprogramms regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.
Ein erster Schritt sollte sein, sich in den Kommunen dem heutigen Stand der Technik und der Regularien entsprechend den gültigen BSI-Standards aufzustellen. Die Kommunen genießen bei den Bürgerinnen und Bürger großes Vertrauen. Dieses Vertrauen muss sich auch in der Frage der Datensicherheit und des Datenschutzes widerspiegeln. Erkannte Schwachstellen sollten schnell bereinigt werden. Höchste Aufmerksamkeit in IT-Sicherheitsfragen gehören oben auf die Tagesordnung.

Urlaubszimmerbörsen wie AirBnB geraten unter Druck

Weltweit sind so genannte Urlaubszimmerbörsen als Plattform im Internet im Vormarsch. Insbesondere junge Leute nutzen sie häufig um, preiswert in einer anderen Stadt übernachten zu können beziehungsweise Wohnraum für eine kurze Zeit in Anspruch zu nehmen. In Deutschland dürfte es nach Branchenschätzungen eine sechsstellige Zahl von Wohnungen sein, die an Gäste über derartige Plattformen vermittelt werden. Städte und insbesondere Hoteliers sehen dies kritisch. Ihnen entgehen Einnahmen beziehungsweise Kunden. Auch in New York gibt es eine heftige Debatte um entgangene Steuereinnahmen der Kommune.

Auf der anderen Seite beleben solche Urlaubszimmerbörsen den Tourismus, aber auch die Zusammenkunft von Menschen. Gerade die weichen Standortfaktoren sind es, die junge Menschen an Orte ziehen, um dort zum Beispiel Start-Ups zu gründen. Eine solche wirtschaftliche Komponente sollte nicht unterschätzt werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes gilt für Mietverhältnisse, nicht aber für die Bereitstellung von kurzfristigem Wohnraum von Eigentümern. Grenzwertig ist sicher auch die Frage der Überlassung an Freunde ohne eine Erwerbstätigkeit mit der Vermietung zu verbinden. Würde man beispielsweise den Freundschaftsbegriff von Facebook zu Grunde legen, wäre damit ein wahrlich großer Personenkreis verbunden. Insbesondere Großstädter haben die Sorge, dass ganze Straßenzüge zweckentfremdet werden und aus ihrer Sicht dem Markt Wohnraum entzogen wird. So arbeitet Berlin an einem Zweckentfremdungsverbot. Nach eigenen Angaben des Airbnb-Betreibers wird der Wirtschaftsfaktor dieses Services allein in Berlin mit 100 Millionen Euro im Jahr 2012 angegeben. Auch in Frankreich liegt ein Gesetzesvorschlag zur Reglementierung von Airbnb-Praktiken auf dem Tisch der Regierung.

Man muss sicherlich unterscheiden, ob es sich bei dieser Art der Wohnraumüberlassung um eine überwiegend gewerbliche Angelegenheit handelt, also mit Gewinnerzielungsabsichten, oder ob mehr der Mobilitätseffekt und damit ein Kennenlernen anderer Orte, Menschen oder Kulturen im Vordergrund steht. Nicht zuletzt ist der Zuwachs solcher Urlaubszimmerbörsen ein Ergebnis der Sharing Economy. Nutzen statt Besitzen ist ein wichtiger Teil eines neuen Lebensstils. Das Teilen von Dingen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen.