– Absturz wegen fehlender oder unsicherer Zugänge
– Unerwarteter Anlauf einzelner Teile von verketteten Anlagen
– Unfälle beim Sonderbetrieb
Alle drei Gefahrenherde können laut Bühlmann mit einer sauberen Planung bei der Beschaffung entschärft werden.
Tödliche Gefahr: Improvisierte Zugänge
Wer zur Behebung einer Störung die betroffene Stelle an einer Anlage nicht über einen sicheren Zugang erreichen kann, wird sich irgendwie behelfen. Bei Kletterübungen ist es schon oft zu schweren Unfällen gekommen. Deshalb ist die Planung von sicheren Zugängen für die Instandhaltung bei der Beschaffung von Maschinen und Anlagen ein zentraler Punkt.
Einzelne Teile von verketteten Anlagen sicher abschalten
Produktionsanlagen, die aus mehreren verketteten Einzelmodulen bestehen, sind oft so gestaltet, dass nur die Anlage als Ganzes sicher stillgesetzt werden kann. Bei Unterhaltsarbeiten an einem einzelnen Modul und gleichzeitig weiterlaufendem Betrieb der übrigen Anlage besteht so weiter die Gefahr eines ungewollten Anlaufens. Deshalb sollten nur verkettete Anlagen beschafft werden, die über Revisionsschalter zum sicheren Abschalten jedes einzelnen Moduls verfügen.
Sonderbetriebssteuerungen – kein Manipulieren von Schutzeinrichtungen
Zum Einrichten von Maschinen, bei der Fehlersuche oder auch für die Reinigung ist es oft notwendig, im Gefahrenbereich einer laufenden Maschine zu arbeiten. Verfügen Maschinen über keinen Sonderbetriebsmodus dafür (z. B. weniger Risiko durch begrenzte Geschwindigkeit) und keine Sonderbetriebssteuerung (z. B. Zustimmschalter, der die Maschine beim Loslassen sofort stillsetzt), verleitet dies zum Überbrücken von Schutzeinrichtungen und dem gefährlichen Manipulieren an der Maschine im Normalbetrieb. Deshalb kann das Beschaffen von Maschinen mit geeigneten Sonderbetriebseinrichtungen Leben retten.
Anforderungen vertraglich festlegen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln sind zwar klar. Die Hersteller und Inverkehrbringer haben insbesondere die Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Die Betriebe müssen nach der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sicherstellen, dass Maschinen bestimmungsgemäss verwendet und fachgerecht instandgehalten werden. Dies stellt aber nicht sicher, dass eine neu beschaffte Maschine alle Anforderungen erfüllt, die es später im Betrieb für eine sichere Instandhaltung braucht. Diese Anforderungen müssen vertraglich zwischen Lieferant und Käufer festgelegt werden.
Tipps für die Betriebe
Damit eine Maschine später bei der Instandhaltung nicht zum Problem wird, rät Bühlmann, sich bei der Beschaffung an folgende Tipps zu halten.
Tipp 1: Das Beschaffungsteam richtig zusammenstellen. Ganz wichtig ist, dass der Einkauf bei einer Beschaffung die Personen im Betrieb einbezieht, die in der Praxis mit der Instandhaltung der Anlage zu tun haben:
– die Instandhalter
– die Betreiber (Schichtführer, Maschinenbediener)
Denn diese Personen können ihre praktische Erfahrung in die Beschaffung einbringen. Sie wissen, was es braucht, um bestimmte Teile an einer Maschine auszuwechseln und welche Schwierigkeiten beim Einrichten und bei der Wartung von Anlagen entstehen können. Trotzdem werden sie heute in der Praxis meist nicht einbezogen. Je nach Komplexität einer Anlage kann es ausserdem notwendig sein, weitere externe Spezialisten für die Beschaffung beizuziehen.
Tipp 2: Die Instandhaltungsstrategie klären. Um eine Instandhaltung nicht unter Stress und verbunden mit unverhofften Betriebsausfällen durchzuführen, muss sie geplant werden. Der Prozess dafür ist wiederum bereits bei der Beschaffung festzulegen. Zu regeln ist zum Beispiel, ob die Maschine vorausbestimmt in vorgegebenen Intervallen oder durch Sensoren überwacht zustandsorientiert zu warten ist.
Tipp 3: Das muss bei der Abnahme erfüllt sein: Um eine neubeschaffte Anlage abnehmen zu können, müssen Sie die folgenden Fragen mit Ja beantworten können.
– Ist eine Konformitätserklärung vorhanden? Sie bescheinigt, dass die Maschine die Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie erfüllt.
– Wurde eine Betriebsanleitung in der erforderlichen Sprache mitgeliefert?
– Wurden die betroffenen Mitarbeitenden (Instandhalter, Schichtführer, Maschinenbediener) ausgebildet und Instruiert?
– Sind keine offensichtlichen Mängel vorhanden?
Wer sich an diese Tipps hält, ist auf gutem Weg, eine sichere Instandhaltung seiner neuen Anlage zu gewährleisten.
suva.ch Bilder: Suva
Praxisnahe Workshops
Ab März 2018 organisiert die Suva halbtägige Workshops zu «Sichere Instandhaltung betrifft uns alle». Im Zentrum steht die Frage: Wie können Vorgesetzte bei Instandhaltungsarbeiten ihre Verantwortung für die Arbeitssicherheit wahrnehmen? Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, wie Sie die «Lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung» instruieren und durchsetzen können.
Informationen zu Kampagne und Workshops: suva.ch/instandhaltung10